Azubi in DAN
Hauptsache gesund - Krank in der Ausbildung

Krank in der Ausbildung – was nun?

Das kann Dir auch im Jahr 2020 passieren: Du wirst über Nacht krank und kannst nicht arbeiten, musst du unverzüglich deinen Ausbildungsbetrieb telefonisch oder per E-Mail informieren und dort mitteilen, wie lange du voraussichtlich fehlen wirst.

An welcher Krankheit du leidest, musst du nicht angeben. Bist du länger als drei Tage krank, musst du deinem Betrieb spätestens am vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Diese stellt dir deine Ärztin oder dein Arzt aus, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst. Darauf ist angegeben, wie lange du krankgeschrieben bist. Unter Umständen gilt in deinem Ausbildungsbetrieb eine andere Regelung. Informiere dich, ob du das ärztliche Attest eventuell schon am ersten Krankheitstag abgeben musst.

Kannst du wegen Krankheit nicht am Berufsschulunterricht teilnehmen, musst du dich vor Schulbeginn telefonisch abmelden. Auch deinen Ausbildungsbetrieb solltest du unverzüglich informieren, wenn du dich krankheitsbedingt vom Unterricht befreien lässt.