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Rechte und Pflichten in der Ausbildung

Du hast als Auszubildender bestimmte Rechte. Diese sind sogar gesetzlich festgelegt. Natürlich hast du auch Pflichten. Aber die hat deine Ausbilderin/dein Ausbilder auch.

  • Ausbildungsziel:
    Du musst dich reinhängen, damit du das Ausbildungsziel erreichst. Dein Betrieb muss dir alles beibringen, was in der Ausbildungsordnung steht.
  • Material:
    Für deine Ausbildung brauchst du Werkzeug, Schreibmaterial oder Berufskleidung. Du musst mit diesen Dingen sorgfältig umgehen. Die Sachen für die Berufsschule musst du selbst kaufen. Das Material, das du zum Arbeiten und für Prüfungen brauchst, muss dir der Betrieb kostenlos zur Verfügung stellen.
  • Berufsschule:
    Berufsschule ist Pflicht. Du muss dort hingehen. Für die Berufsschule muss dich dein Betrieb freistellen. Wenn der Unterricht länger als fünf Unterrichtsstunden dauert, brauchst du nicht mehr zurück in den Betrieb. Das gilt aber nur einmal pro Woche.
  • Tätigkeiten:
    Du darfst nichts tun, was du körperlich nicht schaffst oder gefährlich für dich ist. Auch keine Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo. Die Tätigkeit muss zur Ausbildung gehören. Dein Chef oder deine Chefin dürfen dir keine Aufgaben übertragen, die für sie privat sind wie Einkaufen oder Kinder betreuen.
  • Berichtsheft:
    In einer Ausbildung musst du Ausbildungsnachweise schreiben. Das sind kurze Berichte darüber, was du getan und gelernt hast. Hast du nicht alle Nachweise, wirst du nicht zur Prüfung zugelassen. Schreibe die Nachweise jeden Tag. Es ist schwer nach einer Woche noch zu wissen, was du alles gemacht hast. Deine Ausbilderin oder dein Ausbilder muss deine Ausbildungsnachweise kontrollieren und unterschreiben.
  • Anweisungen:
    Du musst Anweisungen von deinen Vorgesetzten ausführen, wenn es zur Ausbildung gehört. Die Werkstatt zu putzen gehört dazu, das Auto deiner Chefin zu reinigen dagegen nicht. Deine Vorgesetzten dürfen dir keine Anweisungen geben, die auf die Ausübung einer „ausbildungswidrigen Beschäftigung“ gerichtet sind.
  • Schutz:
    Du musst dich an die Sicherheitsregeln am Arbeitsplatz halten, Schutzkleidung tragen oder Piercings ablegen. Dein Arbeitgeber muss dich über die Sicherheits- und Ordnungsvorschriften informieren.
  • Betriebsgeheimnis:
    Du darfst nichts ausplaudern, was zum Betriebsgeheimnis gehört.
  • Erstuntersuchung:
    Du darfst deine Ausbildung nur mit einer ärztlichen Bescheinigung beginnen. Die Bescheinigung versichert deiner Firma, dass du fit genug für die Ausbildung bist. Dein Betrieb darf dich ohne eine ärztliche Bescheinigung nicht ausbilden, wenn du noch nicht volljährig bist.